Den Deal haben wir in der Tasche

 

In unserem Beitrag werden die Initiativen des European Green Deals vorgestellt und erläutert. Der European Green Deal betrifft alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und beinhaltet eine Reihe an Gesetzesänderungen und neuen Verordnungen und Regularien, die die Art des Wirtschaftens in Europa verändern soll. Wir als FutureBusiness.Partners sind der Meinung, dass der European Green Deal viele Chancen für Unternehmen bietet. Die Herausforderung wird darin bestehen, die Potentiale des Green Deals für sich zu erkennen und zu nutzen. Dabei geht es vor allem darum, sich nicht erst mit den Gesetzen und Regularien auseinanderzusetzen, wenn sie verabschiedet sind und möglicherweise zur Pflicht werden, sondern sich bereits jetzt auf die Änderungen vorzubereiten. Damit ergeben sich mehr Möglichkeiten, die Regularien zum eigenen Vorteil zu nutzen und dem Wettbewerb voraus zu sein.

 

Das Konzept des Green Deals

 

Der European Green Deal wurde von der europäischen Kommission unter Ursula von der Leyen 2019 als neues Konzept vorgestellt. Er kann als eine Strategie verstanden werden, mithilfe derer Europa seine Klimaziele bis 2050 erreichen will. Ziel der europäischen Union ist es, bis 2050 als erster Kontinent klimaneutral zu werden. Die europäische Union kommt damit auch ihren Verpflichtungen aus dem Pariser Klimaabkommen von 2015 nach. Um den Treibhausgasausstoß entsprechend zu senken, müssen die bisher erarbeiteten Klimapläne an das neue Ziel angepasst werden.

Ein Zwischenziel ist es, bis 2030 55% weniger Treibhausgasemissionen gegenüber dem Jahr 1990 zu emittieren. Deutschland verfolgt ein noch ambitionierteres Ziel, indem es sich dazu verpflichtet, bis 2030 65% weniger Emissionen zu emittieren.

Der European Green Deal ist somit eine Sammlung politischer Initiativen, welche eine Umgestaltung der europäischen Wirtschaft und Gesellschaft für eine nachhaltige Zukunft anstoßen soll. Darüber hinaus argumentiert die Europäische Kommission, dass durch den European Green Deal ein besseres und gesünderes Leben für die nächsten Generationen gewährleistet werden soll. Die im European Green Deal enthaltenen politischen Initiativen, widmen sich den Bereichen Finanzmarktregulierung, Energieversorgung, Verkehr, Handel, Industrie sowie der Land-und Forstwirtschaft. Die Verbesserungen, welche der European Green Deal initiieren soll, reichen von mehr Biodiversität und gesunden Böden, über sanierte und energieeffiziente Gebäude bis zu mehr öffentlichen Verkehrsmitteln. Hinzu kommen Aspekte wie gesundes und bezahlbares Essen, saubere Energie und modernste Technologien sowie langlebigere Produkte und zukunftsfähige Arbeitsplätze.

Die Zukunft Europas hängt ebenfalls von einer intakten Erde ab. Das bedeutet eine moderne, ressourceneffiziente und wettbewerbsfähige Wirtschaft zu schaffen, deren Wandel kosteneffizient, gerecht und sozial ausgewogen sein muss. Um dies zu erreichen, braucht es einen kohärenten, ganzheitlichen und sektorenübergreifenden Ansatz. Denn die größte Herausforderung sieht die Europäische Kommission darin, das Wachstum der europäischen Wirtschaft von endlichen und klimaschädlichen Ressourcen zu lösen, ohne eine Wohlstandsminderung hervorzurufen.

 

Finanzierung des Klimaschutzes

 

Ein Drittel der Investitionen (1,8 Billionen €) kommen aus dem NextGeneration EU (NGEU) – Wiederaufbauplan (ca. 750 Mrd. €) und die restlichen zwei Drittel aus dem EU- 27 Jahreshaushalt (1074,3 Mrd. €). Der NextGenerationEU – Wiederaufbauplan ist das größte von der EU finanzierte Konjunkturpaket, das es jemals gab. Die zentrale Aufgabe des Paketes ist es, die Wirtschaft und Gesellschaft in Europa nach der Pandemie zu stärken. Gleichzeitig soll Europa dadurch grüner, digitaler und krisenresilienter werden, um den zukünftigen Herausforderungen und Potentialen des ökologischen und digitalen Wandels gewachsen zu sein. Der NextGenerationEU -Wiederaufbauplan kann somit als Kapitalgeber für den European Green Deal verstanden werden; er finanziert die Investitionen, welche durch die Initiativen des Green Deals gefordert werden.

 

Die EU-Taxonomie

 

Bei der Akquirierung der benötigten Investitionsgelder spielt die EU- Taxonomie – Verordnung ebenfalls eine entscheidende Rolle. Die Taxonomie ist in den Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums (Sustainable Finance) der EU eingebettet. Die Taxonomie unterstützt mit den Anreizen zu nachhaltigen Investitionen das Ziel des European Green Deals. Hierbei geht es vor allem darum Investitionen in nachhaltige Projekte und Aktivitäten zu lenken und Transparenz zu schaffen. Die 2021 verabschiedete Sustainable Finance Taxonomie- Verordnung klassifiziert unterschiedliche wirtschaftliche Tätigkeiten nach ihrem Nachhaltigkeitsgrad. Eine Investition gilt dann als nachhaltig, wenn sie zu einem oder mehreren von sechs Umweltzielen beiträgt.

Das vorrangige Ziel des Aktionsplans ist es, einen Rahmen zu schaffen, indem Aspekte wie Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (Enviroment/Social/ Governance „ESG“) in den Fokus des Finanzsystems gestellt werden.

 

Das „Fit for 55“ Paket – von der Strategie zur Realität

 

In den nächsten Jahren geht es vor allem darum, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, die ökologischen und wirtschaftlichen Ziele zu erreichen.

Eine zentrale Initiative des European Greens Deals ist das „Fit for 55“ Paket, welches im Juli 2021 von der europäischen Kommission als Vorschlag veröffentlich wurde. Es soll das ambitionierte Ziel, dass Europa bis 2030 55% weniger Treibhausgase emittiert, in die Praxis überführen. Das Maßnahmenpaket transformiert nun die im European Green Deal erarbeitete Strategie in konkrete Verpflichtungen, Verordnungen und Gesetze.

Das „Fit for 55“ Paket umfasst auf mehreren tausend Seiten eine Vielzahl an Neuerungen oder Anpassungen bestehender staatlicher Instrumente und beinhaltet eine Vielzahl an Gesetzesüberarbeitungen. Die Kernelemente sind eine Überarbeitung der EU-klima-, energie- und verkehrsbezogenen Rechtsvorschriften und darüber hinaus auch Vorschläge für neue Initiativen. Damit soll gewährleistet werden, dass die Maßnahmen mit den Zielen übereinstimmen.

Im Folgenden wird nochmals konkreter auf die Inhalte des „Fit for 55“ eingegangen, um einen Überblick über mögliche zukünftige Entwicklungen und Veränderungen zu erhalten.

 

Der CO2- Grenzausgleichsmechanismus (CBAM)

 

Eine besondere Bedeutung, auch für Nicht-EU Länder, kommt dem CO2- Grenzausgleichsmechanismus zu. Ziel des Mechanismus ist es, zu verhindern, dass Unternehmen mit einer CO2-intensiven Produktion, ihre Herstellung in Länder mit weniger ambitionierten Klimaschutzzielen verlagern (Carbon Leakage). Der CO2-Grenzausgleichsmechanismus soll gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen sichern, indem ein Klimazoll auf bestimmte nicht EU-Erzeugnisse erhoben wird.  Der CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism) sorgt für einen Ausgleich des CO2-Preises zwischen EU- und Nicht-EU- Produkten. Hierbei kaufen EU-Importeure Zertifikate, die dem CO2-Preis entsprechen, der gezahlt worden wäre, wenn das Produkt nach den EU-Regeln produziert worden wäre. Wenn ein Importeur nachweisen kann, dass er bereits für seinen CO2 Ausstoß aufgekommen ist, kann er es sich dies voll anrechnen lassen. Die Höhe des Klimazolls richtet sich also nach der Menge an CO2 die bei der Produktion von Waren emittiert wird und wirkt parallel zum Emissionshandelssystem der EU (EU-EHS).

 

Treibhausgas Reduktionsziele

 

Darüber hinaus sind im „Fit for 55“ auch Vorschläge zur Überarbeitung enthalten, wie die THG-Reduktionsziele (Treibhausgas-Reduktionsziele) der Mitgliedgliedstaaten in den Sektoren gewährleistet werden können, welche nicht unter das EU-Emissionshandelssystem fallen.

Mit der Lastenverteilungsordnung werden derzeit verbindliche Zielvorgaben für die jährliche THG-Emissionsreduktion in den entsprechenden Sektoren festgelegt. Im Weiteren soll vor allem die Verordnung über Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF) überarbeitet werden. Hierbei sollen Emissionen, welche durch die Landwirtschaft anfallen und deren Abbau bzw. Reduktion organisiert werden.

 

Änderungen und Bedeutung des Energiesektors

 

Neben der genaueren Betrachtung der Landwirtschaft, ist im „Fit for 55“ Paket auch eine Änderung der erneuerbare Energien-Richtlinie vorgesehen. Das übergeordnete Ziel ist hier, bis 2030 40% des Strommixes aus erneuerbaren Energien zu beziehen. Daraus resultierend ist ein weiterer Bestandteil die Energieeffizienz-Richtlinie. Diese soll neugefasst werden und eine Steigerung der Energieeffizienz um circa 5-6% bewirken. Darauf aufbauend erfolgt die Überarbeitung der Richtlinie über die Energieeffizienz von Gebäuden. Außerdem soll in diesem Zuge die Energiebesteuerungsrichtlinie überarbeitet werden. Dem Energiesektor kommt deshalb eine besondere Rolle zu, da dieser unter dem Strich für circa 80% der europäischen energiebedingten Treibhausgase verantwortlich ist. Diese energiebedingten Treibhausgas-Emissionen entstehen durch die Umwandlung fossiler Energieträger in elektrische oder thermische Energie. Beispielsweise stemmt Deutschland seine Energieversorgung überwiegend durch importierte Energierohstoffe wie beispielweise Mineralöl, Erdgas oder Kohle. Darüber hinaus, sollen konkret die Methanemissionen, welche im Energiesektor entstehen, reduziert werden. Methan ist ein starkes Treibhausgas und wirkt 21-mal stärker als Kohlendioxid. Die größte Methanquelle in der EU ist der Energiesektor, die Landwirtschaft und die Abfallwirtschaft. Die Methanemissionen können am besten im Energiesektor kosteneffizient eingespart werden, indem man beispielsweise Reparaturpflichten in der Gasinfrastruktur einführt. Ebenfalls soll durch die Überarbeitung des dritten Energiepakets für Gas das Vordringen erneuerbarer und CO2-armer Gase in das Energiesystem erleichtert sowie eine Abkehr von Erdgas initiiert werden.

 

Der Wandel in der Fortbewegung

 

Auch im Bereich der Fortbewegung in der Luft, zu Wasser oder in Bezug auf Verkehr, hat das „Fit for 55“Paket einige Entwürfe erarbeitet. Ein Aspekt bezieht sich auf die Etablierung einer Infrastruktur für alternative Kraftstoffe. Die europäische Infrastruktur soll hierbei auf das Ziel der Klimaneutralität angepasst werden, um auf lange Frist die europäische Wirtschaft während ihres Wandels zu unterstützen. Daran anlehnend soll auch die Verordnung über die CO2-Normen für Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge geändert werden, um in diesem Sektor eine Senkung der Emissionen hervorzurufen, die im Einklang mit den Zielen bis 2030 stehen. Der Verkehr ist der einzige Sektor, der steigende Treibhausgasemissionen verzeichnet. Vor allem die THG-Emissionen im Straßenverkehr machen circa 20% der gesamten THG-Emissionen der EU aus. Ein weiteres Ziel der Überarbeitung der oben genannten Normen, besteht darin, mehr Nutzen für die Verbraucher durch emissionsfreie Fahrzeuge zu schaffen und somit die Luftqualität in den Städten zu verbessern. Das Dritte Ziel besteht darin, neue Innovationen in emissionsfreien Technologien anzuregen, um die technologische Vorreiterrolle der Automobilbranche in der EU zu stärken und neue Arbeitsplätze zu schaffen. In Bezug auf Deutschland ist nicht zu vernachlässigen, dass deutsche Unternehmen in der Entwicklung von innovativen Produkten, Dienstleistungen und Produktionsprozessen eine echte Führungsposition im Umwelt-und Klimaschutz einnehmen. Dadurch werden sich diese Unternehmen in Zukunft über eine höhere Nachfrage freuen können, die durch das steigende Interesse an Umwelttechnologien vorangetrieben wird. Im Flugverkehr soll der ReFuelEU Verordnungsentwurf dafür sorgen, dass die Nachfrage durch eine schrittweise Erhöhung der Quote von nachhaltigen Flugkraftstoffen (Sustainable Aviation Fuels), für die europäische Luftfahrt angekurbelt wird. Ähnlich verhält es sich bei der FuelEU Maritime Initiative. Sie zielt darauf ab die Verwendung nachhaltiger alternativer Kraftstoffe in der Schifffahrt und den Häfen Europas zu steigern, indem Markthindernisse abgebaut und die Alternativen auf ihre Marktfähigkeit geprüft werden. In der Schifffahrt entstehen rund 11% der verkehrsbedingten Emissionen, was circa 4% der EU CO2-Emissionen entspricht.

Der letzte übergeordnete Punkt des „Fit for 55“ Pakets widmet sich dem Vorschlag, einen Klima-Sozialfonds einzurichten. Denn im Zuge weiterer Vorschriften werden private Haushalte dazu angehalten, in sauberen Verkehr, eine gute Isolierung und alternative Energiequellen zu investieren.

Der Klima- und Sozialfond soll vulnerable Gruppen der Gesellschaft entlasten, die besonders finanziell von der Energiewende betroffen sind.

Durch die Umsetzung der nun ausgeführten Anpassungen, wird sich die Art, wie Europäer Geschäfte machen, verändern. Die Neuerungen werden ebenfalls in die nationalen Gesetzgebungen und Regulierungen der europäischen Mitgliedsstaaten eingegliedert. Der Beginn der Umsetzung in das nationale Recht soll 2023 beginnen. Doch neben der zentralen Initiative „Fit for 55“, gibt es noch weitere Initiativen, die im European Green Deal enthalten sind.

 

Das Europäische Klimagesetz

 

Eine weitere Initiative ist das europäische Klimagesetz, welches für alle EU-Mitgliedsstaaten rechtlich bindend ist und die gesetzliche Verpflichtung beinhaltet, bis 2030 55% weniger THG gegenüber 1990 zu emittieren.

Mit dem Gesetz schafft die EU das legale Fundament für die Umsetzung der EU-Strategie.

Diese EU-Strategie zur Anpassung an den Klimawandel ist ebenfalls Teil der Initiativen des Europäischen Green Deals und soll die Gesellschaft dabei unterstützen, klimaresilienter zu werden. Neben einem verbesserten Wissensaustausch über die Folgen des Klimawandels, sollen auch nachhaltige Lösungen zur Stärkung und dem Schutz von Ökosystemen entwickelt werden. Daraus resultierend müsse auch der Katastrophenschutz auf ein extremes Klimageschehen angepasst werden.

 

Die EU-Biodiversitätsstrategie

 

Die Veränderung des Klimas zeigt sich auch in der Biodiversität Europas. Die biologische Vielfalt ist in den letzten Jahren stark zurückgegangen. Sie spielt eine zentrale Rolle bei der Aufrechterhaltung des Gleichgewichtes der Natur.  Die Biodiversität ist unverzichtbar für den Schutz unserer Gesundheit und die Aufrechterhaltung der Wirtschaftstätigkeiten. Nach Angaben der EU hängt knapp die Hälfte des weltweiten BIP (Bruttoinlandsprodukt) von der Umwelt und deren Ressourcen ab. Um die Ökosysteme und Ökosystemleistungen zu schützen, soll durch die EU- Biodiversitätsstrategie für 2030 die Wiederherstellung und Erhaltung der Biodiversität in Europa verbessert werden. Maßnahmen sind beispielsweise die Ausweitung von Land-und Meeresschutzgebieten in Europa, der verringerte Einsatz von schädlichen Pestiziden und die Anhebung der finanziellen Mittel, gekoppelt mit einer verbesserten Überwachung der Entwicklungen.

 

Vom Hof auf den Tisch

 

Sehr eng mit der Biodiversitätsstrategie verbunden ist eine weitere Initiative des European Green Deals: Vom Hof auf den Tisch. Das übergeordnete Ziel der Initiative ist es, ein nachhaltiges Lebensmittelsystem in der EU zu entwickeln. Themen in diesem Bereich sind Lebensmittelsicherheit, Etablierung eines nachhaltigen Lebensmittelkonsums und gesündere Ernährung im Rahmen der Belastbarkeitsgrenzen der Erde.

 

Die EU-Waldstrategie

 

Auf die EU-Biodiversitätsstrategie stützt sich die EU-Waldstrategie, welche ein Schwerpunkt des European Green Deals darstellt. Es soll eine nachhaltige Waldbewirtschaftung etabliert und finanzielle Anreize für umweltfreundliche Verfahren gesetzt werden. Weitere Maßnahmen der Waldstrategie sind die Vergrößerung der Waldflächen und die Pflanzung von 3 Milliarden neuen Bäumen bis 2030. Bei dem Ziel, bis 2050 klimaneutral zu werden, spielen die Wälder Europas eine Schlüsselrolle.

 

Die Industrie und die Etablierung einer Kreislaufwirtschaft

 

Weiterhin soll die EU-Industriestrategie als Teil der Initiativen des European Green Deals, die europäische Wirtschaft als Beschleuniger und Wegbereiter für Wandel, Innovation und Wachstum stärken. Die Initiative wird durch den Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft ergänzt. Dieser ist das entscheidende Puzzleteil für nachhaltiges Wachstum. Denn neben der Entwicklung von neuen und nachhaltigen Produkten und Dienstleistungen, soll der Produktlebenszyklus geschlossen werden, indem man eine Kreislaufwirtschaft implementiert. Dabei treten vor allem Aspekte wie Ressourceneffizienz, Recycling, Wieder- und Weiterverwendung, Reparatur und Langlebigkeit von Produkten in den Vordergrund.

Ein weiterer Vorschlag im Rahmen des European Green Deals ist es, in allen Bereichen verbindliche Anforderungen für Batterien zu etablieren. Eine nachhaltige kreislauforientierte europäische Wertschöpfungskette für Batterien soll für Einheitlichkeit sorgen und den grünen Wandel der Industrie begünstigen. Die EU-Nachhaltigkeitsstrategie für Chemikalien soll ebenfalls die Umwelt und den Menschen schützen und ist Teil des European Green Deals und gleichzeitig des Null-Schadstoff-Ziels. Sie soll zu einer schadstofffreieren Umwelt beitragen und die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie stärken. Neben weiteren Initiativen wie saubere, erschwingliche und sichere Energie und Initiativen für nachhaltige und intelligente Mobilität, soll die Initiative für einen gerechten Übergang beleuchtet werden.

 

Ein gerechter Übergang

 

Bei der Initiative für einen gerechten Übergang sollen Regionen, die besonders von fossilen Brennstoffen abhängen, unterstützt werden. Die Regionen sollen durch finanzielle sowie technische Mittel entlastet werden und dadurch den Weg zur sauberen Energie schaffen. Dies beschränkt sich nicht nur auf großskalige Ebenen, wie die der EU-Mitgliedsstaaten und der Unternehmen, sondern betrifft auch Privathaushalte in Form von Umschulungsmöglichkeiten und neuen Beschäftigungsmöglichkeiten. Allgemein sollen die negativen Auswirkungen des grünen Wandels in diesen Regionen abgefedert werden und die Unterstützungen einen wichtigen Teil dazu beitragen, dass ein sozialer und gerechter Wandel erfolgen kann.

Alle genannten Initiativen sind in dem großen Netz des Green Deals verankert und sollen Handlungsmöglichkeiten, Herangehensweisen und Wissen vermitteln, um die Dekarbonisierung der europäischen Wirtschaft voranzutreiben und die Potentiale vollumfänglich auszunutzen.

 

Was deutsche Unternehmer vom European Green Deal denken

 

Nachdem die wesentlichen Initiativen des European Green Deals nun erläutert wurden, kommt womöglich die Frage auf, wie deutsche Unternehmer*innen die Auswirkungen des Green Deals einschätzen.

Laut einer Befragung von Unternehmen durch das Institut der deutschen Wirtschaft, bekunden rund drei Viertel aller Unternehmen, dass sie die durch den Green Deal erforderliche Transformation erfolgreich implementieren können. Dennoch bekunden rund 40% der Unternehmen, dass durch den Green Deal das eigene Geschäftsmodell von Kostensteigerungen betroffen sein wird.

Im Hinblick auf grüne Investmenttätigkeiten bringen über 50% der Unternehmen zum Ausdruck, durch den Green Deal den Anreiz zu haben, in die Entwicklung von klimafreundlichen Produkten und Technologien zu investieren.

Darüber hinaus sehen viele Unternehmen aus allen Branchen aufgrund des Green Deals neue Absatzchancen für klimaschonende Produkte.

 

Potentiale und Vorteile für nachhaltige Unternehmen

 

Ein weiteres Potential des European Green Deals ist das zuvor angesprochene System der Kreislaufwirtschaft. Dies kann Unternehmen helfen, weniger abhängig von internationalen Lieferketten zu werden und sich vor Preisschwankungen am Weltmarkt abzuschirmen. Darüber hinaus erhöht ein Unternehmen mit solch einem Ansatz, seine Chancen, staatlich gefördert zu werden und der geringere Ressourcenverbrauch ist letztlich auch profitabel.

Generelle Vorteile für nachhaltige Unternehmen, die sich an den geplanten Entwicklungen des European Green Deals orientieren sind beispielsweise: eine höhere Mitarbeiterzufriedenheit, eine Reduktion der Energieausgaben und eine bessere Position bei der Rekrutierung von jungen Mitarbeitern sowie die Förderung eines positiven Images. Im Allgemeinen führt ein gut implementiertes Nachhaltigkeitsmanagement langfristig zu höheren Umsätzen, wenn dies mit dem Kerngeschäft verbunden ist.

 

Wir sehen uns in der Zukunft…

 

Der European Green Deal beinhaltet viele Initiativen und hat auf jede Branche Einfluss. Doch nicht nur die Unternehmen und der Staat sind angesprochen, sondern auch die Gesellschaft als Ganzes.

Die unterschiedlichen Initiativen des Green Deals verfolgen einen ganzheitlichen Ansatz. In der Finanzpolitik soll eine EU-Taxonomie grüne Investitionen fördern, der Ansatz der Kreislaufwirtschaft soll die Ressourcen schonen, eine nachhaltige Landwirtschaft soll die Nahrungssicherheit gewährleisten und eine saubere Industrie soll die Natur schützen und den Erhalt der Biodiversität begünstigen. Der Blick ist nun in die Zukunft gerichtet. Die alten Pfade werden nun neu gepflastert und gleichzeitig wird ein Weg beschritten, auf dem sich Europa der Natur wieder nähern kann.

Der European Green Deal bietet uns die Chance, green as usual zu etablieren und als Kontinent eine Vorbildfunktion einzunehmen.

Denn wir sind nicht nur Fit for Net- Zero, sondern auch Fit for Green Future Business!