Zukunft der Nachhaltigkeitsberichte:
Was die Omnibus-Richtlinie für Unternehmen bedeutet
Die Europäische Union hat angekündigt, die Regelungen zur Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) durch die Omnibus-Richtlinie zu vereinfachen und die Frist für die Umsetzung um zwei Jahr zu verschieben. Diese Reform ist ein entscheidender Schritt, um Unternehmen von den komplexen Anforderungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu entlasten und gleichzeitig die Qualität der bereitgestellten Informationen zu verbessern.
Die Berichtspflichten für die CSRD und die EU-Taxonomie sollen vereinfacht und die Umsetzungsfrist um zwei Jahre verschoben werden. Zudem werden die Schwellenwerte erhöht, wodurch EU-weit knapp 80 Prozent der ursprünglich berichtspflichtigen Unternehmen von der Berichtspflicht befreit werden. Ziel des Omnibuspakets ist es, den bürokratischen Aufwand zu verringern, die Berichterstattung zu vereinfachen und den Unternehmen mehr Rechtssicherheit zu bieten. Was ändert sich dabei konkret für Stadtwerke und Versorgungsunternehmen und wie sollen sie bei der Umsetzung vorgehen? In diesem Blogartikel werfen wir einen genaueren Blick auf die wichtigsten Aspekte dieser Änderungen und deren Auswirkungen auf Stadtwerke und Versorgungsunternehmen. Dieser Beitrag soll auch einen ersten, kurzen Überblick über den Vorschlag der Gesetzesänderung der EU geben und mögliche Strategien zur weiteren Vorgehensweise zeigen.
Laut des öffentlichen Entwurfs wurde die Mitarbeiterzahl der Unternehmen, die im zweiten Jahr berichtspflichtig sind, von 250 auf 1.000 erhöht, um nur die größten Unternehmen zur Berichterstattung zu verpflichten. Die Anforderungen hinsichtlich einer Bilanzsumme von mehr als 25 Millionen Euro und einem Umsatz von über 50 Millionen Euro blieben im Vorschlag unverändert. Zudem wurde die Berichtspflicht für nicht börsennotierte KMUs im Vorschlag aufgehoben, sodass nur börsennotierte KMUs und nicht-EU-Unternehmen ab 2029 für das Jahr 2028 berichten müssen. Das Ergebnis daraus ist, dass EU-weit die Berichtspflicht für knapp 80 % der ursprünglich zu berichtenden Unternehmen entfällt. Für die EU-Taxonomie wurde die Schwelle auf große Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern und einem Umsatz von bis zu 450 Millionen Euro angehoben, während alle Unternehmen darunter freiwillig berichten können.
Vereinfachte Berichtspflichten
Eines der Hauptziele der Omnibus-Richtlinie ist die Vereinfachung der Berichtspflichten für Unternehmen. Die EU plant, die Anzahl der Pflichtdatenpunkte zu reduzieren, was den administrativen Aufwand erheblich verringert. Dies bedeutet, dass Unternehmen weniger Zeit und Ressourcen für die Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten aufwenden müssen. Stattdessen können sie sich auf die wesentlichen Informationen konzentrieren, die für ihre Stakeholder von Bedeutung sind.
Rechtssicherheit und Klarheit
Ein weiterer wichtiger Aspekt der Reform ist die Schaffung von Rechtssicherheit. Die Omnibus-Richtlinie wird eine klare Trennung zwischen Pflicht- und freiwilligen Angaben einführen. Dies wird Unternehmen helfen, ihre Berichterstattung besser zu strukturieren und Missverständnisse zu vermeiden. Eine klare Richtlinie ermöglicht es Unternehmen, sich auf die relevanten Informationen zu konzentrieren und gleichzeitig sicherzustellen, dass sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Fokus auf Wesentlichkeit
Die Omnibus-Richtlinie ermutigt Unternehmen, sich auf die wesentlichen Informationen zu konzentrieren, die für ihre Geschäftstätigkeit und ihre Stakeholder von Bedeutung sind. Dies bedeutet, dass Unternehmen nicht mehr gezwungen sind, eine Fülle von Daten zu präsentieren, die möglicherweise nicht relevant sind. Stattdessen können sie ihre Berichterstattung auf die Aspekte konzentrieren, die den größten Einfluss auf ihre Nachhaltigkeitsstrategie haben. Dies führt nicht nur zu einer höheren Qualität der Berichterstattung, sondern auch zu einer besseren Entscheidungsfindung innerhalb des Unternehmens.
Internationale Interoperabilität
Ein weiterer Vorteil der Reform ist die Verbesserung der internationalen Interoperabilität. Die Kompatibilität mit globalen Standards wird erhöht, was den Austausch von Informationen zwischen Unternehmen und Stakeholdern erleichtert. In einer zunehmend globalisierten Welt ist es entscheidend, dass Unternehmen in der Lage sind, ihre Nachhaltigkeitsinformationen in einem einheitlichen Format bereitzustellen. Dies fördert nicht nur das Vertrauen der Stakeholder, sondern erleichtert auch den Zugang zu internationalen Märkten.
Vorbereitung auf die Veränderungen
Die bevorstehenden Änderungen durch die Omnibus-Richtlinie bieten Unternehmen die Möglichkeit, sich frühzeitig auf die neuen Anforderungen vorzubereiten. Es ist wichtig, dass Stadtwerke und Versorgungsunternehmen ihre internen Prozesse überprüfen und anpassen, um sicherzustellen, dass sie den neuen Berichtspflichten gerecht werden. Eine proaktive Herangehensweise an die Nachhaltigkeitsberichterstattung kann nicht nur dazu beitragen, gesetzliche Anforderungen zu erfüllen, sondern auch das Vertrauen von Kunden und Partnern zu stärken.
Fazit
Die Omnibus-Richtlinie stellt einen bedeutenden Schritt in Richtung einer vereinfachten und qualitativ hochwertigen Nachhaltigkeitsberichterstattung dar. Unternehmen sollten diese Gelegenheit nutzen, um ihre Berichterstattungsprozesse zu optimieren und sich auf die neuen Anforderungen vorzubereiten. Indem sie sich auf die wesentlichen Informationen konzentrieren und ihre Berichterstattung klar und transparent gestalten, können Unternehmen nicht nur gesetzliche Vorgaben erfüllen, sondern auch ihre Wettbewerbsfähigkeit in einem zunehmend nachhaltigkeitsorientierten Markt stärken.
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